Für medizinische Versorgung und eventuelle Rücktransporte während eines Auslandsaufenthaltes ist die Auslandskrankenversicherung die ideale Lösung. Sie übernimmt Kosten, die sonst selbst zu tragen wären.
Die Reisekrankenversicherung tritt ein, wenn man sich weniger als ein Jahr im Ausland aufhält. Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die erst ab einem Jahr greift.
Stornogebühren des Reiseveranstalters werden übernommen, wenn man die gebuchte Reise aus Gründen wie Krankheit oder unvorhergesehenen Ereignissen absagen muss. Eine Absicherung für den Fall der Stornierung.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung, deckt die Reiseabbruchversicherung nur dringliche Stornierungsgründe ab. Ein spontaner Abbruch aus beliebigen Gründen ist nicht abgesichert.
Für Schäden an Personen oder Eigentum Dritter im Falle eines Unfalls übernimmt die Reisehaftpflichtversicherung die Kosten. Eine Absicherung für Haftpflichtschäden.
Alle entstehenden Kosten bei schweren Verletzungen mit dauerhaften körperlichen Schäden, die im Urlaub passieren, werden von der Reiseunfallversicherung übernommen. Eine Absicherung für Unfälle im Urlaub.
Die Reisegepäckversicherung deckt Kosten bei Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks bis zu einer bestimmten Versicherungssumme ab. Eine Absicherung für das Reisegepäck.
Bei Streitigkeiten im Ausland bietet die Reiserechtsschutzversicherung Schutz. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die sich aus verschiedenen Rechtsschutzarten zusammensetzen. Eine Absicherung für rechtliche Probleme im Ausland.
Bei Unfällen im Ausland bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Hilfe an. Sie übernimmt Aufgaben wie Informationsbeschaffung, Organisation von Rückreisen, Krankenbesuche und mehr. Eine Absicherung für Unterstützung bei Notfällen im Urlaub.
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